Impfung für immobile Personen

18.03.2021

Im RBK können ab sofort auch immobile pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 & 5 sowie bis zu zwei Kontaktpersonen zu Hause geimpft werden.

Neben den Personen, die über das Impfzentrum geimpft werden, können im Rheinisch-Bergischen Kreis ab sofort auch bettlägerige pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 und 5 sowie bis zu zwei unmittelbare Kontaktpersonen in der Häuslichkeit geimpft werden. Hierfür stellt das Land Impfdosen des Impfstoffs der Firma BioNTech und Pfizer zur Verfügung.
Die Impfungen werden von mobilen Impfteams durchgeführt. Hierfür benötigt die Kreisverwaltung Name, Adresse, Telefonnummer sowie einen Nachweis des Pflegegrades 4 oder 5 der pflegebedürftigen Personen. Es können nur pflegebedürfte Personen berücksichtigt werden, die auch im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen.

Entsprechende Anträge können per E-Mail an impftermine [at] rbk-online.de gestellt werden. Für Fragen steht das Impfzentrum unter der Telefonnummer 02202 / 132006 von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr oder freitags von 8 bis 14 Uhr zur Verfügung.