Am 07. Januar 2022 haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einer gemeinsamen Bund-Länderkonferenz auf eine Anpassung der Absonderungsregelungen für Covid-19 Infizierte sowie deren Kontaktpersonen verständigt.
Das Land NRW hat die Coronavirus Test- und Quarantäneverordnung angepasst und hierin die beschlossenen Regeln der Bund-Länder-Konferenz konsequent umsetzt.
Mit der Umsetzung dieser Regelungen hat sich auch der Sprachgebrauch verändert. Für Personen, die positiv auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden , wird eine Isolierung angeordnet. Wer zu den engen Kontaktpersonen zählt muss in Quarantäne. Ziel beider Maßnahmen ist es, durch Reduktion von Kontakten zu anderen Personen, die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.rbk-direkt.de/aktuelle-regeln-im-rheinisch-bergischen kreis.aspx#:~:text=Wird%20eine%20Quarant%C3%A4ne%20angeordnet%2C%20endet,vorzeitig%20und%20eigenverantwortlich%20beendet%20werden.
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